Ambulant betreutes Wohnen
bietet den Betreuten ein hohes Maß an Autonomie, Selbstbestimmung und
Individualität. Das Angebot schließt alle Formen der Assistenz wie Beratung,
Motivation, Begleitung und Förderung ein.
Die gesetzliche Grundlage für
Betreuung ergibt sich aus den §§ 53 SGB XII.
Die Lebenshilfe Schwarzenberg
bietet Hilfeleistungen für volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder
Mehrfachbehinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen, die vorübergehend
oder auf Dauer zur selbstständigen Lebensführung der ambulanten Unterstützung
bedürfen.
Unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unterstützen die Betreuten bei einer Vielzahl verschiedenster Herausforderungen.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele:
Freizeitideen umsetzen und Informationen beschaffen